Einladung zur Mitgliederversammlung am 27.09.2021
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder unseres wunderbaren Vereins,
zu unserer diesjährigen 18. Mitgliederversammlung im mittlerweile 35. Jahr unseres Bestehens lade ich Sie hiermit herzlich ein:
Montag, 27.09.2021, 19.00 Uhr bei Pütz-Roth, Bestattungen und Trauerbegleitung, Kürtener Str. 10, 51465 Bergisch Gladbach
Auch in den aktuell schwierigen Zeiten mächten wie Sie satzungsgemäß über unseren und Ihren Verein "Bürger für uns Pänz" informieren. Die Teilnahme setzt Impfung, Genesung oder einen aktuellen Test voraus. Wir bitten um Anmeldung unter buergerfuerunspaenz@gmx.de oder unter 0173/9403828.
Auch dieses Jahr gibt es wieder viele interessante und erfreulicher Weise positive Neuigkeiten.
Auf einen Imbiss und unser sonst stattfindendes Rahmenprogramm möchten wir in diesem Jahr aus verständlichen Gründen verzichten.
Tagesordnung
1. Begrüßung durch die Vorsitzende, Feststellung der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Einberufung sowie Beschlussfähigkeit
2. Tätigkeitsbericht des Vorstandes für die Jahre 2018, 2019, 2020 und Ausblick auf 2021
3. Finanzbericht für die Jahre 2018, 2019, 2020 und Ausblick auf 2021
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Wahl der Mitglieder des Vorstandes
7. Bestellung von zwei Kassenprüfern
8. Satzungsänderung
9. Verschiedenes
Die Tagesordnung kann auf Antrag erweitert werden.
Wir würden und sehr freue, wenn wir Sie auf unserer diesjährigen Mitgliederversammlung begrüßen dürfen.
Bis zum 27. September verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Ihre
Sylvia Zanders
Zur Satzungsänderung:
Alter Text: Die Höhe des monatlichen Beitrags wird von jedem Mitglied bei der Unterzeichnung der Beitrittserklärung selbst festgesetzt. Er beträgt mindestens 1,00 DM pro Monat. Auf Antrag des Vorstandes kann der Mindestbeitrag durch Beschluss der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
Neuer Text: Die Höhe des monatlichen Beitrags wird von jedem Mitglied bei der Unterzeichnung der Beitrittserklärung selbst festgesetzt. Er beträgt mindestens 1,50 Euro pro Monat. Auf Antrag des Vorstandes kann der Mindestbeitrag durch Beschluss der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
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